Kosten

KOSTEN

Die grundsätzliche Vergütung bzw. Aufwandsentschädigung für meine Sachverständigenleistungen erfolgt nach Stundensatz (angelehnt an JVEG). Die Anzahl der Stunden setzt sich zusammen, aus einem eventuellem Aktenvorstudium, dem Ortstermin, der Gutachtenerstattung und eventuellen Zusatzleistungen (Helfer zur Belagsöffnung, Institutsuntersuchungen etc.).

Auf Ihre Anfrage hin, erhalten Sie von mir eine Aufstellung mit der ungefähren Kosteneinschätzung für die Aufgabe an Ihrem Objekt. Ein Telefonat zur genauen Aufgabenschilderung ist unerlässlich. Sind wir uns einig und eine Vorauszahlung ist erfolgt (üblicherweise, die Summe des Aufwandes für den ersten Ortstermin), geht’s zeitnah los…

Nebenbei bemerkt: Wird ein Sachverständiger vom Gericht bestimmt, arbeitet dieser auch nicht ohne Vorauszahlung!

Übrigens: Erweist sich ein Gutachten in einem juristischen Verfahrensverlauf als notwendiges Beweismittel für die Durchsetzung der rechtlichen Interessen einer Partei, sind die Kosten für selbiges als Kosten des Rechtsstreits erstattungsfähig, sofern sie in einem angemessenen Verhältnis zum Streitwert stehen.